HINWEISE F▄R AUSL─NDISCHE STUDIENBEWERBER

 

STUDIENANF─NGER: AuslΣndische und staatenlose Studienbewerber, (nicht als AuslΣnder gelten nach den gesetzlichen Vorgaben Heimatlose sowie Personen, die au▀er einer auslΣndischen auch die deutsche Staatsangeh÷rigkeit besitzen - fⁿr sie gilt das Zulassungsverfahren fⁿr deutsche Studienbewerber .) die an der UniversitΣt Tⁿbingen die Zulassung zum Studium beantragen wollen, richten ihren formgerechten und vollstΣndigen Zulassungsantrag

 

UniversitΣt Tⁿbingen
Akademisches Beratungszentrum
Beratung und Zulassung auslΣndischer Studierender
Wilhelmstr. 11 (1. Obergescho▀)
D-72074 Tⁿbingen.
╓ffnungszeiten: Montag 13.00 - 15.30 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30- 11.30 Uhr ;
Mittwoch keine Sprechstunde

 

AUSNAHME: BildungsinlΣnder und Bewerber aus den Mitgliedstaaten der EuropΣischen Union (EU) richten in einigen StudienfΣchern Ihr Zulassungsgesuch an die Zentralstelle fⁿr die Vergabe von StudienplΣtzen in Dortmund (ZVS). NΣheres hierzu weiter unten .

 

HOCHSCHULORTWECHSLER UND STUDIENFORTSETZER:

AuslΣndische Studienbewerber, die ihr bisheriges Fachstudium an der UniversitΣt Tⁿbingen weiterfⁿhren (Studienortwechsler) oder wieder aufnehmen wollen (Studienunterbrecher) sowie Studienbewerber mit anrechenbaren Studienleistungen fⁿr ein h÷heres Fachsemester (Quereinsteiger), bewerben sich bei der UniversitΣt Tⁿbingen (Adresse siehe oben).

 

BEFRISTETE STUDIENAUFENTHALTE:

AuslΣndische Studienbewerber, die sich an der UniversitΣt Tⁿbingen fⁿr einen befristeten Studienaufenthalt fⁿr ein oder zwei Semester bewerben m÷chten, richten ihren Zulassungsantrag fⁿr alle an der UniversitΣt Tⁿbingen vertretenen Fachrichtungen ebenfalls an die UniversitΣt.

 

PROMOTIONSBEWERBER:

AuslΣndische Promotionsbewerber(file///C|/abz/abz/ABZ/abzinfo/auslprom.html) erhalten auf schriftliche Anfrage ein Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen und Informationen zu den Promotionsm÷glichkeiten an der UniversitΣt Tⁿbingen. AuslΣndische Doktoranden, die von der FakultΣt bereits angenommen wurden und wΣhrend ihres Promotionsstudiums an der UniversitΣt Tⁿbingen immatrikuliert sein wollen, richten ihren Immatrikulationsantrag ebenfalls an obige Adresse.

 

ZWEITSTUDIENBEWERBER:

AuslΣndische und Staatenlose Studienbewerber, die in Deutschland ihre Studienberechtigung durch ein Erststudium erworben haben und die an einer deutschen Hochschule in einem der auf der nachfolgenden Seite genannten StudiengΣnge studieren m÷chten, reichen ihren Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes bei der ZVS ein. Bei der Bewerbung beachten diese Antragsteller bitte alle ErlΣuterungen im "ZVS info".

 

BILDUNGSINL─NDER UND EU-STAATSANGEH╓RIGE

Staatsangeh÷rige aus Mitgliedstaaten der EuropΣischen Union sind zulassungsrechtlich deutschen Studienbewerbern gleichgestellt, - unabhΣngig von der Frage, wo sie ihre Hochschulzugangsqualifikation erworben haben. Auch BildungsinlΣnder (als solche gelten jene AuslΣnder und Staatenlose, die nicht die Staatsangeh÷rigkeit eines Mitgliedstaates der EuropΣischen Union, aber eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen) sind deutschen Bewerbern gleichgestellt. Als BildungsinlΣnder werden auch jene AuslΣnder und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung fⁿr den nunmehr gewⁿnschten Studiengang erst durch ein Erststudium in Deutschland erworben haben - sie bewerben sich also bei der ZVS als Zweitstudienbewerber. Ebenfalls deutschen Studienbewerbern gleichgestellt sind in Deutschland wohnende Kinder von Staatsangeh÷rigen von Vertragsstaaten des Abkommens ⁿber den EuropΣischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EuropΣischen Gemeinschaft angeh÷ren, sofern diese Staatsangeh÷rige in Deutschland beschΣftigt sind oder gewesen sind; von dieser Regelung k÷nnen zur Zeit Kinder von Staatsangeh÷rigen aus Island, Liechtenstein und Norwergen betroffen sein. Dies bedeutet, da▀ sie sich als StudienanfΣnger fⁿr die in das zentrale Vergabeverfahren der ZVS einbezogenen StudiengΣnge direkt bei der ZVS bewerben mⁿssen. Die Bewerbung mu▀ auf den eigens dafⁿr vorgesehenen Formularen der ZVS und mit den erforderlichen Unterlagen

bei der ZVS vorliegen. Die kompletten Bewerbungsinformationen und das Bewerbungsformular sind im "ZVS info", einer Informationsbroschⁿre, die ⁿber die ZVS erhΣltlich ist, enthalten. Ohne das Formular aus dem "ZVS info" ist eine Bewerbung nicht m÷glich.

 

  Abschlu▀art: Studienfach:

Welche Tⁿbinger StudiengΣnge sind im ZVS-Verfahren?

Diplom BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE*, BIOLOGIE *, PSYCHOLOGIE *.

* Der Studienbeginn ist an der UniversitΣt Tⁿbingen jeweils nur zum Wintersemester (WS) m÷glich.

  Staatsexamen MEDIZIN, PHARMAZIE, RECHTSWISSENSCHAFT und ZAHNMEDIZIN

 

Fⁿr alle ⁿbrigen an der UniversitΣt Tⁿbingen vertretenen StudiengΣngen bewerben sich Staatsangeh÷rige eines Mitgliedstaates der EU direkt beim Akademischen Beratungszentrum der UniversitΣt Tⁿbingen (Anschrift siehe oben )

 

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der ZVS-Bewerbung

  • AuslΣndische Staatsangeh÷rige der EU mit einer nicht in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung mⁿssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nicht bei der ZVS, sondern erst bei der spΣteren Einschreibung an der betreffenden Hochschule nachweisen. Hierfⁿr ist in den meisten FΣllen eine Prⁿfung erforderlich, die in der Regel an der zugewiesenen Hochschule unmittelbar vor Semesterbeginn abgenommen wird ("Prⁿfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse"-PNdS-).
  •  Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei der ZVS-Bewerbung

  • Bei einer nicht in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung ist neben einer beglaubigten Kopie auch eine amtliche ▄bersetzung der Hochschulzugangsberechtigung beizufⁿgen. Die Durchschnittsnote berechnet die ZVS, sofern sie nicht bereits von einer deutschen Beh÷rde ausgewiesen wurde.
  • Test fⁿr Mediziner

  • BildungsinlΣnder und EU-Staatsangeh÷rige, die sich fⁿr Medizin oder Zahnmedizin bewerben wollen, beachten bitte die Hinweise im ZVS-info zum "Besonderen Auswahlverfahren", das noch zum WS 1997 Anwendung findet. Teil dieses Verfahrens ist u.a. ein abgelegter Test fⁿr medizinische StudiengΣnge. Dieser Test wurde letztmalig am 6. November 1996 abgenommen. Ab SS 1998 findet auch in den medizinischen StudiengΣngen wieder ein allgemeines Auswahlverfahren statt. DasZVS-info informiert ⁿber entsprechende ▄bergangsregelungen.
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    Bitte beachten Sie, da▀

    1. es an der UniversitΣt Tⁿbingen kein Studienkolleg gibt,
    2. fⁿr Studienbewerber an der UniversitΣt Tⁿbingen keine Deutschkurse eingerichtet sind, die sie vor Studienaufnahme besuchen k÷nnten,
    3. Ihre Bewerbung vom Zulassungsverfahren ohne Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache ausgeschlossen werden mu▀. Mindestvoraussetzung fⁿr das Bewerbungsverfahren sind Kenntnisse auf dem Niveau eines abgeschlossenen Mittelstufenkurses, wie er beispielsweise vom Goethe-Institut angeboten wird. Voraussetzung fⁿr eine endgⁿltige Studienaufnahme (Zulassung zum Studium) ist das Bestehen der "Deutschen Sprachprⁿfung fⁿr den Hochschulzugang" (DSH, vormals PNdS).

     

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